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   OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97   

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https://dejure.org/2003,10104
OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97 (https://dejure.org/2003,10104)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2003 - 1 L 601/97 (https://dejure.org/2003,10104)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2003 - 1 L 601/97 (https://dejure.org/2003,10104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung einer denkmalgeschützten Jugendstil-Villa

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 NDSchG ; § 7 Abs. 1 NDSchG ; § 7 Abs. 2 Nr. 3 NDSchG ; § 7 Abs. 3 NDSchG
    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines als Baudenkmal eingestuften Gebäudes; Verwertbarkeit eines Grundstücksteils zur Finanzierung der Instandhaltung

  • IWW
  • Judicialis

    NDSchG § 6; ; NDSchG § 7 I; ; NDSchG § 7 II Nr. 3; ; NDSchG § 7 III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines als Baudenkmal eingestuften Gebäudes; Verwertbarkeit eines Grundstücksteils zur Finanzierung der Instandhaltung

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 900 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. namentlich Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = BauR 1999, 1158) können Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude nur eingeschränkten Umfangs einfordern, deren Erträgnisse müssten ihnen zur Grundlage einer selbstbestimmten Lebensführung dienen können.

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerfG, Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00

    Anspruch auf Erteilung der Abrissgenehmigung bei einem als Baudenkmal

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97
    Ein lediglich "ausgeglichener Saldo", bei dem sich Lasten und Erträge mit dem Ergebnis einer "schwarzen Null" die Waage halten, stellt in jedem Fall keine sinnvolle Nutzung des denkmalgeschützten Eigentumsgegenstandes mehr dar (Urt. d. Sen. v. 13.2.2002 - 1 L 4339/00 -, NdsVBl. 2002, 292).
  • OLG Celle, 17.05.1984 - 1 Ws 161/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97
    Er nimmt die Grundsätze auf, welche das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 4. Oktober 1984 (- 6 OVG A 11/83 -, NdsRpfl. 1985, 79 = BRS 42 Nr. 142) aufgestellt hat.
  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 24. März 2003 - 1 L 601/97 - (BRS 66 Nr. 211) und des OVG Berlin-Brandenburg vom 17. September 2008 - 2 B 3.06 - (NVwZ-RR 2009, 192) sind unergiebig, weil sie das Fortbestehen der Privatnützigkeit bereits auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen bejahen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Diese Einschränkung darf allerdings nicht so weit gehen, dass das Denkmal bloßes Zuschussobjekt ist oder überhaupt keine Nutzungsmöglichkeit mehr besteht, welche als - noch - wirtschaftlich sinnvoll angesehen werden kann (vgl. NdsOVG, Urt. v. 24.03.2003 - 1 L 601/97 -, BRS 66 Nr. 211; OVG NW, Urt. v. 20.03.2009 - 10 A 1406/08 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 175/13

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Diese Einschränkung darf allerdings nicht so weit gehen, dass das Denkmal bloßes Zuschussobjekt ist oder überhaupt keine Nutzungsmöglichkeit mehr besteht, welche als - noch - wirtschaftlich sinnvoll angesehen werden kann (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 24.03.2003 - 1 L 601/97 -, BRS 66 Nr. 211; OVG NW, Urt. v. 20.03.2009 - 10 A 1406/08 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2022 - 1 LA 26/21

    Denkmalschutz; denkmalschutzrechtliche Anordnung; Erhaltungspflicht; unterlassene

    Dass der Kläger in der Folgezeit keine Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt hat, sodass sich die bereits vorhandenen Schäden, die ihm als insoweit "bösgläubigen" Erwerber auch zuzurechnen sind (vgl. Senatsurt. v. 24.3.2003 - 1 L 601/97 -, BRS 66 Nr. 211 = juris Rn. 59), weiter vertiefen konnten, kann ihm nicht zugutekommen.

    Der von dem Kläger angestellte Vergleich Baukostenrechnung (ca. 590.000 EUR) versus Verkehrswert (0 EUR) ist nicht geeignet, den erforderlichen Nachweis zu führen (ausführlich zu der anerkannten Berechnungsmethode Senatsurt. v. 24.3.2003 - 1 L 601/97 -, BRS 66 Nr. 211 = juris Rn. 35).

  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch

    Dass die Klägerin seit 2011 ersichtlich keine Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt hat, sodass sich die bereits vorhandenen Schäden, die ihr als insoweit "bösgläubigen" Erwerber auch zuzurechnen sind (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.03.2003 - 1 L 601/97 -, BRS 66 Nr. 211 = juris Rn. 59), weiter ortgesetzten und verfestigen konnten, kann ihr nicht zugutekommen.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2019 - 6 K 9819/17

    Denkmal Abbruchgenehmigung Zumutbarkeit Eigentum

    So etwa VGH B.-W., Urteil vom 11. November 1999 - 1 S 413/99 -, juris (Rn. 33), NdsOVG, Urteil vom 24. März 2003 - 1 L 601/97 -, juris (Rn. 70), OVG B.-Bbg., Urteil vom 17. September 2008 - 2 B 3.06 -, juris (Rn. 33), BayVGH, Urteil vom 12. August 2015 - 1 B 12.79 -, juris (Rn. 27); VG Freiburg, Urteil vom 28. Juli 2016 - 2 K 1888/15 -, juris (Rn. 80).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

    Steuerliche Ersparnisse sowie Zuwendungen öffentlicher Kassen sind dabei zugunsten des Denkmals schon dann zu berücksichtigen, wenn sie in Anspruch genommen werden können (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 24.03.2003 - 1 L 601/97 -, NdsRpfl, 2003, 358 und U. v. 13.03.2002 - 1 L 433/00 -, NdsVBl. 2002, 292).
  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

    Vorliegend hat die Beklagte aber schon gar nicht konkret dazu vorgetragen, welche Beschädigungen auf einem schuldhaft verursachten Sanierungsstau beruhen könnten (vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 14.11.2012 - 2 K 1364/11-, n.v.; zur Anrechnung ersparter Aufwendungen oder Kaufkosten BayVGH, Urteil vom 18.10.2010 - 1 B 06.63 -, juris und OVG Nds., Urteil vom 24.03.2003 - 1 L 601/97 -, juris).
  • VG Gießen, 23.11.2022 - 1 K 1720/20

    "Abriss denkmalgeschützter Villa"

    Eine "Luxus-Sanierung" scheidet demgegenüber aus (Nds. OVG, Urteil vom 24.03.2003 - 1 L 601/97, juris Rn. 40; vgl. auch OVG NRW vom 13.09.2013, a. a. O., Rn. 56).
  • VG Lüneburg, 01.11.2010 - 2 B 73/10

    Gebotenheit der sofortigen Vollziehbarkeit einer denkmalschutzrechtlichen

    Nur konservierende, das heißt sichernde und schützende Maßnahmen sind zur Erhaltung des Denkmals "nötig", wie z.B. die Reparatur von Dachschäden, ohne die das Denkmal wegen eindringender Feuchtigkeit (weiter) verfallen würde (Schmaltz/ Wiechert, § 6 Rdn. 8; Nds. OVG, Urteil vom 24.03.2003 - 1 L 601/97 -, NdsRpfl 2003, 358 ff).
  • VG Ansbach, 15.11.2016 - AN 9 K 14.00389

    Erlaubnis zum Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes bei unverhältnismäßigem

  • VG Minden, 23.02.2010 - 1 K 273/09

    Erteilung der Erlaubnis zum Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes durch die

  • VG München, 24.11.2009 - M 1 K 09.939

    Abbrucherlaubnis; Zumutbarkeit; Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 157/13
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